Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Überschrift *Band sucht MusikerMusiker sucht BandIch bin Anbieter und möchte meine Werbung bei Euch platzierenWir suchen Unterhaltung für unsere VeranstaltungWahlmöglichkeit 5Name *VornameNachnameEmail *LandSlowenienÖsterreichDeutschlandSchweizHollandItalienFrankreichIch spieleTrompeteKlarinetteGitarreAkkordeonSteirischeBaritonE-BassGesangUnsere Gruppe sucht einen MusikerWünsche – Angebote *Bitte Datum, Aktivität, maximale Dauer.Terms and Agreement *Ich bestätige die untern aufgeführten AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Inserierung auf www.oberkraineranzeigen.com 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Styria GmbH regeln die vertraglichen Beziehungen betreffend Inserierung zwischen dem Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler (nachfolgend Inserent) und der Styria GmbH in den von ihr herausgegebenen Medienprodukten. 1.2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen dem Inserenten und der Styria GmbH. Abweichungen von den AGB sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). 2. Übermittlung der Inserate Die Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Inseraten müssen schriftlich bis zum Inserate Schluss erfolgen. Verursachen nachträgliche Änderungen durch den Inserenten Unkosten, bspw. durch bereits bearbeitetes Druckmaterial, so werden ihm diese in Rechnung gestellt. Für Fehler aus telefonischen oder elektronischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die Styria GmbH keine Haftung. 3. Inhalt des Inserates 3.1. Der Inserent ist für den Inhalt seiner Inserate verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und stellt, soweit gesetzlich möglich, die Styria GmbH sowie deren Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird die Styria GmbH gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 3.2. Die Styria GmbH behält sich vor, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate mit der Bezeichnung «Anzeige» zu versehen. 4. Erscheinungsdaten, Platzierungen und Ausschluss der Branchen-Exklusivität 4.1. Die Styria GmbH behält sich die Verschiebung von Inseraten ohne Rückfrage beim Inserenten aus technischen Gründen vor. 4.2. Für fixe Platzierungsvorgaben seitens des Inserenten wird ein Zuschlag erhoben. 4.3. Kann eine bestätigte Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert. 4.4. Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen den Inserenten nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Vorbehalten bleibt eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Styria GmbH haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. 4.5. Der Styria GmbH steht es frei, mit mehreren Inserenten aus derselben Branche Verträge betreffend Inserierung in ihren Medienprodukten abzuschliessen. Der Inserent hat keinen Anspruch auf Branchen-Exklusivität, es sei denn, dies wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. 5. Probeabzug und Rückmeldung des Inserenten («Gut zum Druck») 5.1. Der Inserent hat unter Vorbehalt von Ziff. 5.2. nur dann Anspruch auf einen Probeabzug, sofern er diesen vorgängig schriftlich verlangt und er der Styria GmbH die Druckunterlagen mindestens drei Arbeitstage vor Inserate Schluss eingereicht hat. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst, wenn die Rückmeldung des Inserenten zum Probeabzug («Gut zum Druck») noch aussteht. Es obliegt somit dem Inserenten, der Styria GmbH allfällige Änderungswünsche im Vergleich dem Probeabzug rechtzeitig bekannt zu geben. 5.2 Liefert der Inserent druckfähige Vorlagen (Vollvorlagen), besteht kein Anspruch auf einen Probeabzug. 6. Beleglieferung 6.1. Der Inserent hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Belegexemplare. 6.2. Wünscht der Inserent mehrere Belegexemplare (Seiten- oder Vollbelege), werden ihm diese auf vorgängige schriftliche Bestellung hin von der Styria GmbH kostenpflichtig zugestellt. Die Gebühren betragen pro Seitenbeleg CHF 5.00 und pro Vollbeleg CHF 15.00. 7. Druckmaterial 7.1. Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Datenträger und Fotos werden von der Styria GmbH drei Monate nach dem letzten Erscheinen ohne Kostenfolge vernichtet, sofern sie vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. 7.2. Von der Styria GmbH hergestelltes Druckmaterial verbleibt in deren Eigentum. 8. Chiffre-Inserate 8.1. Das Chiffregeheimnis gilt uneingeschränkt. Es kann nur aufgrund einer richterlichen Anweisung aufgehoben werden. 8.2. Die Styria GmbH ist berechtigt, eingehende Angebote zu öffnen und zu prüfen; sie ist nicht verpflichtet, Werbesendungen, Vermittlungsofferten oder anonyme Offerten weiterzuleiten. 8.3. Für die Rücksendung von Dokumenten wird keine Verantwortung übernommen. 9. Fehlerhaftes Erscheinen 9.1. Reklamationen sind spätestens 5 Tage nach Erscheinung vorzubringen. 9.2. Erscheinungsmängel infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) sowie für Abweichungen in der Farbgebung oder für Passerdifferenzen, die durch die technischen Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass oder Ersatz. Dies gilt ebenso für Druckunterlagen, deren Qualität von der Styria GmbH vorgängig beanstandet und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt worden sind. 9.3. Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten des entsprechenden Inserats erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 10. Zahlungskonditionen, Gerichtsstand und Erfüllungsort 10.1. Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. 10.2. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.– sowie 5% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (min. CHF 50.00, max. CHF 300.00) belastet. 10.3. Die Styria GmbH behält sich vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen. 10.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 6300 Zug. 11. Vorzeitige Vertragsauflösung Stellt die Styria GmbH während der Vertragsdauer das Erscheinen eines Medienprodukts ein, kann sie vom Vertrag ohne Ersatzverpflichtung zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es erfolgen keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde. 12. Inkrafttreten Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Sie können bei der Styria GmbH in schriftlicher Form bezogen sowie unter www.oberkraineranzeigen.com abgerufen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. 6330 Cham, 1. Januar 2023 Styria GmbH Alte Steinhauserstrasse 33 6330 Chamsenden